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Gewährleistung

    Als Verbraucher haben Sie beim Kauf von Waren in der Europäischen Union gesetzliche Gewährleistungsrechte. Diese Rechte bestehen unabhängig davon, ob der Hersteller oder Verkäufer zusätzlich eine freiwillige Garantie anbietet.

    Das folgende EU-Hinweisbild informiert Sie über die wesentlichen gesetzlichen Gewährleistungsrechte:

    EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung

    Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

    Für Waren, die Sie als Verbraucher bei uns kaufen, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei einem Mangel können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere eine kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch eine Minderung des Kaufpreises oder die Rückerstattung des Kaufpreises in Betracht.

    Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von einer eventuell zusätzlich angebotenen freiwilligen Herstellergarantie oder Händlergarantie. Eine solche Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein.

    Was tun, wenn die Ware mangelhaft ist?

    Wenn Sie feststellen, dass eine bei uns gekaufte Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder nicht wie vorgesehen funktioniert, wenden Sie sich bitte an uns und schildern Sie den Mangel möglichst genau.

    Bitte halten Sie einen geeigneten Kaufnachweis bereit, beispielsweise Ihre Rechnung, den Kassenbeleg oder einen anderen Nachweis über den Kauf.

    Wir prüfen den von Ihnen gemeldeten Mangel und informieren Sie über das weitere Vorgehen sowie über die Ihnen zustehenden gesetzlichen Rechte.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten in der Europäischen Union finden Sie auf dem Informationsportal der Europäischen Union:

    Informationen zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten – Your Europe

    Bitte beachten Sie, dass die Dauer und einzelne Einzelheiten der gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht unterschiedlich sein können. Das EU-Hinweisbild gibt hierzu einen entsprechenden allgemeinen Hinweis.

    Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantien

    Eine freiwillige Garantie ist eine zusätzliche Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Sie besteht neben der gesetzlichen Gewährleistung und lässt Ihre gesetzlichen Rechte unberührt.

    Soweit für einzelne Produkte eine freiwillige Garantie angeboten wird, gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des Garantiegebers. Diese werden bei dem betreffenden Produkt beziehungsweise in den entsprechenden Garantiebedingungen angegeben.